SB - Autopflege


An den SB-Waschboxen ist die Startgebühr ab sofort 1,00€ oder 2 Coins. In der Zeit wo der Zähler runterläuft kann man wie gewohnt mit 50Cent oder 1Coin weiterwaschen. Ist der Zähler komplett abgelaufen, muss man wieder mit 1,00€ oder 2 Coins anfangen.

 

An unseren drei SB-Waschplätzen finden Sie das professionelle Equipment zum Waschen und Pflegen Ihres Fahrzeugs. Egal, ob Sie
mit dem Auto, Motorrad, Wohnwagen, Wohnmobil oder Anhänger kommen wollen.

Zu folgenden Zeiten ist unsere Anlage geöffnet:

Montag-Samstag, 06:45 - 21:20 Uhr (außer an Feiertagen)


Die Anlage ist mit einer Freiflächenheizung ausgestattet. Trotzdem kann es bei sehr niedrigen Temperaturen (kälter als – 20° Celsius) zu zeitweiligen Schließungen kommen.

 

Bei uns können Sie für die SB-Boxen und den Sauger an einem zentralen Automaten (hängt neben dem Tor an der Stirnseite der Halle) Wertmünzen erwerben. An den SB-Boxen besteht zusätzlich auch die Möglichkeit, mit 50 Cent- bzw. 1 oder 2 Euro-Münzen direkt zu bezahlen.

 

Der Wert einer Wertmünze an der gesamten Anlage beträgt 50 Cent.

 

Die Preise am Wechsler, an dem Sie auch mit 5 und 10 Euro-Scheinen bezahlen können, betragen:


1 Euro:                      2 Wertmünzen

 

2 Euro:                      4 Wertmünzen

 

5 Euro:              10 +1 Wertmünzen (Nur bei 5€ Scheinen)

 

10 Euro:            20 + 3 Wertmünzen (Nur bei 10€ Scheinen)

 

Am Automaten wird kein Wechselgeld ausgegeben. Der eingeworfene Betrag wird vollständig in Wertmünzen ausgeworfen.


Ihr Wasch- und Pflegeprogramm können Sie sich nach Ihren eigenen Vorstellungen zusammenstellen. Bestimmen Sie von einer kurzen Hochdruckreinigung, beispielsweise zum Entfernen des Salzbelages im Winter, bis zum umfangreichen Frühjahrsputz selbst den Umfang Ihres Waschprogramms.

 

Dafür besteht die Möglichkeit, folgende Programme zu kombinieren:


 - Vorreinigung
 - Hochdruckwäsche
 - Schaumwäsche mit Bürste
 - Schaumlanze
 - Klarspülen
 - Heißwachs
 - Klarspülen mit Osmosewasser (fleckenfreies Abspülen)

 

 

Motorwäsche sowie die Nutzung von selbst mitgebrachten Reinigungsmitteln in Behältern (Dosen, Sprühflaschen, Eimern etc.) müssen wir leider untersagen. Bei Vergehen haftet der Verursacher auch finanziell für den entstandenen Schaden.

 

Die drei großzügig bemessenen SB-Waschplätze sind mit seitlichen Trennwänden und leistungsstarken Hochdruckreinigern ausgestattet.
Natürlich sind diese überdacht. Somit steht auch einer Intensivreinigung bei Regen nichts entgegen. Ein Staubsauger und Mattenreiniger runden das Angebot zur Fahrzeugpflege ab.

Durch den geringen Wasserverbrauch und dem Einsatz von spezieller Chemie erhalten Sie ein umweltfreundliches und perfektes Ergebnis.

Außerdem kommen Sie mit der Fahrzeugreinigung in unserer Anlage allgemein geltenden Verpflichtungen nach:


Auszug aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Recklinghausen bezüglich Reinigen von Fahrzeugen auf privaten Grundstücken:

(1) Das Waschen von Fahrzeugen ist untersagt, wenn dadurch das Grundwasser             verunreinigt werden kann.

(2) Auf Straßen und in Anlagen dürfen Fahrzeuge nicht gewaschen werden, wenn          dadurch Verunreinigungen hervorgerufen werden können.

(3) Das Reinigen oder Absprühen von Motoren, der Unterseite von Kraftfahrzeugen        oder sonstiger öliger Gegenstände sowie die Vornahme eines Ölwechsels ist auf        Straßen und in Anlagen verboten.


(4) Auf Privatgrundstücken dürfen Motoren und sonstige ölige Gegenstände nur              gereinigt und ein Ölwechsel nur durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist,              dass Öle und ölige Rückstände ordnungsgemäß aufgefangen und entsorgt

      werden.